Wirtschaftsgüter bezeichnen bei der Steuerlehre Gegenstände, die aus beruflichen Gründen angeschafft wurden und damit von den Steuern absetzbar sind. In der Regel müssen Wirtschaftsgüter über ihren Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern – also solchen, die unter einen gewissen Betrag fallen – gilt aber eine gesonderte Reglung. Denn sie können sofort – also in dem Steuerjahr, in dem sie angeschafft wurden – zu 100 Prozent abgesetzt werden.
Damit die Kosten für geringe Wirtschaftsgüter steuerlich geltend gemacht werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Folgende Kriterien machen geringwertige Wirtschaftsgüter aus
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