Geringwertige Wirtschaftsgüter absetzen

 

Unser Tipp: höhere GWG Grenze von 800,- Euro noch in 2019 nutzen!!

 

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Wirtschaftsgüter bezeichnen bei der Steuerlehre Gegenstände, die aus beruflichen Gründen angeschafft wurden und damit von den Steuern absetzbar sind. In der Regel müssen Wirtschaftsgüter über ihren Nutzungszeitraum abgeschrieben werden. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern – also solchen, die unter einen gewissen Betrag fallen – gilt aber eine gesonderte Reglung. Denn sie können sofort – also in dem Steuerjahr, in dem sie angeschafft wurden – zu 100 Prozent abgesetzt werden.

Das müssen Sie beachten:

Voraussetzungen

Damit die Kosten für geringe Wirtschaftsgüter steuerlich geltend gemacht werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Folgende Kriterien machen geringwertige Wirtschaftsgüter aus

  • Sie dürfen die GWG-Grenze von 800 Euro netto nicht überschreiten
  • Sie müssen beweglich sein
  • Sie müssen abnutzbar sein
  • Sie müssen selbstständig nutzbar sein
  • Sie müssen für die Arbeit eines Steuerzahlers notwendig sein

 

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